Der Heimtierabfrageservice HABS wurde entwickelt, um bestehende Heimtierregister zu verbinden und diese zudem abfragbar zu machen. So müsste prinzipiell kein neues Register für die Einführung einer Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht geschaffen werden und es könnten stattdessen bestehende Ressourcen im Sinne des Tierschutzes genutzt werden.
Die beteiligten Register sollen über HABS „auf einen Klick“ zeitgleich abfragbar sein, d.h. nach der Eingabe einer Transpondernummer auf der HABS-Website – z.B. zur schnellen Rückvermittlung eines Fundtiers oder wenn ein Tier in Abwesenheit des Halters oder der Halterin in einen Unfall verwickelt wurde und der Halter oder die Halterin ermittelt werden soll – wird angezeigt, in welchem Register ein Tier registriert ist.
Zudem sollen Behörden, nicht aber Privatpersonen, bei Anfragen im Bereich Tierschutz und Gefahrenabwehr unter bestimmten (Datenschutz-)rechtlichen Voraussetzungen auch Daten zur Tierhalterin oder dem Tierhalter bekommen, so dass der Kontakt zu diesen direkt und ohne Umweg über die jeweiligen Register aufgenommen werden könnte. Die Anwendungsprozesse wären somit wesentlich effektiver im Vergleich zur heute nötigen Kontaktaufnahme mit mehreren, bislang nicht miteinander vernetzten Heimtierregistern. Die Nutzung dieses Lösungsmodells für die geplante K&R-Pflicht wäre mit verschiedenen weiteren Vorteilen verbunden:
Aktuell befindet sich das Lösungsmodell auf dem folgenden Stand: Der Prototyp des HABS ist entwickelt und wird je nach Bedarf an aktuelle datenschutzrechtliche Vorgaben angepasst.
Basis für die Nutzung des HABS im Rahmen der geplanten K&R-Pflicht könnte eine Änderung des Tierschutzgesetzes unter § 2a sein (bspw. entsprechend dem Beschluss des Bundesrates vom 5. Juli, Drucksache 256/24 (Beschluss)). Dabei müsste das neue Gesetz oder eine Durchführungsverordnung sowohl die Kriterien für die Nutzung der bestehenden Register und des HABS enthalten als auch für die damit verbundene Herausgabe von Daten in klar definierten Fällen. Die Erarbeitung der entsprechenden gesetzlichen Grundlagen könnte vim Verein Heimtierverantwortung gerne beratend unterstützt werden.